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Wenn Sie lieber persönlich mit uns sprechen möchten oder weitere Informationen benötigen, wir sind für Sie da.

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Privatkunden: 05102 930 60
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info@fsz-hannover.de

Oder besuchen Sie uns im ADAC Fahrsicherheitszentrum:
Hermann-Fulle Str. 10 • 30880 Laatzen

Öffnungszeiten Fahrsicherheitszentrum
täglich 8 - 17 Uhr 

Öffnungszeiten Verkehrsübungsplatz
täglich 8 bis 17 Uhr 
Beachten Sie gesonderte Öffnungszeiten
 

 

Fragen & Antworten

Inhalte

An wen richtet sich das ADAC Fahrsicherheitstraining?

An alle Verkehrsteilnehmenden. Egal, ob Fahranfänger:innen, Vielfahrende, Privatleute oder Firmenkunden: Jeder kann von unseren Trainings profitieren. In unserem vielfältigen Angebot gibt es auch für Sie den richtigen Kurs. Und wenn Sie einen ganz speziellen Trainingswunsch haben, wenden Sie sich direkt an uns: Wir beraten Sie gern.
 

Was lerne ich beim ADAC Fahrsicherheitstraining?

Beim ADAC Fahrsicherheitstraining sensibilisieren wir Sie für mögliche Gefahrensituationen im Straßenverkehr. Sie lernen, wie Sie optimal im Fahrzeug sitzen und lenken, eine Gefahrenbremsung machen, Hindernissen ausweichen und noch viel mehr. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, Notmanöver auf verschiedenen Fahrbahnbelägen zu testen – sowohl auf gerader Strecke als auch in Kurven. Darüber hinaus thematisieren wir die Fahrphysik und moderne Fahrzeugtechnik wie ABS und ESP, die Sie in den Übungen auch selbst „erfahren“.

Wie groß sind die Trainingsgruppen?

Zwischen sechs und zwölf Teilnehmern, je nach Trainingsart.

Findet das Training bei jedem Wetter statt?

Grundsätzlich ist das Training das ganze Jahr über bei jedem Wetter möglich. Bei extremen Wetterverhältnissen kann der Kurs kurzfristig abgesagt werden – in diesem Fall werden Sie vom ADAC Fahrsicherheitszentrum rechtzeitig benachrichtigt.

Darf beim Training jemand mitfahren?

Gegen eine zusätzliche Gebühr kann bei den Fahrsicherheits-Trainings eine Person als Begleitperson am Training teilnehmen. Die Gebühr ist am Teilnahmetag zu zahlen. Es umfasst das Recht als Beifahrer am praktischen Teil des Trainings teilzunehmen. Die Teilnahme an der Begrüßungs und Abschlussrunde richtet sich nach Verfügbarkeit und liegt im Ermessen des Trainers. Die Begleitperson hat vor ihrer Teilnahme die „Teilnahmebedingungen für Beifahrer“ zu unterzeichnen.
Bei Ausschluss des Teilnehmers, den die Person begleitet, aus wichtigem Grund, entsteht weder ein Rückzahlungs- noch ein Ersatzanspruch.
Beim ADAC Pkw-Frauen-Training ist eine Teilnahme von begleitenden Männern nicht möglich. Beim ADAC-Junge-Fahrer-Training ist eine Teilnahme von Personen über 25 Jahre nicht möglich. Eine Ausnahme stellt das „Begleitete Fahren mit 17“ dar.
In Motorrad-Trainings ist ausschließlich der „Sozius“-Betrieb ab 18 Jahren und unter Berücksichtigung der oben genannten Zahlung und der Anwendung von § 4 (3) (Schutzkleidung) erlaubt. Es obliegt dem Trainer, aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen gewisse Elemente des Trainings ohne Sozius-Betrieb durchführen zu lassen.
Eine Teilnahme von Kindern unter 10 Jahren ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren auf der Fahrstrecke oder im Training ist aus Tierschutz- und Sicherheitsgründen verboten. In der Gastronomie (Innenbereich) und in den Seminarräumen ebenfalls nicht gestattet.

Darf die Begleitperson auch mal ans Steuer?

Nein. Aus versicherungstechnischen Gründen darf nur der/die eingeschriebene Kursteilnehmende ans Steuer.

Sitzt ein Trainer mit im Auto?

Bei den Fahrübungen sind die Teilnehmenden über Funk mit dem/der Trainer:in verbunden. Auf diese Weise kann der/die Trainer:in die Teilnehmenden jederzeit ansprechen, ohne selbst mit im Fahrzeug zu sitzen.
 

Gutscheine/Bezuschussung/Förderungen

Wie lange ist ein Gutschein für das ADAC Fahrsicherheitstraining gültig?

Von uns ausgestellte Gutscheine sind ab Ende des Ausstellungsjahres drei Jahre gültig.

Bitte beachten Sie mögliche Abweichungen bei anderen Ausstellern.

Kann ich als ADAC Mitglied einen Gutschein einem Nichtmitglied schenken?

Die Mitgliedschaft ist nur für den Zeitpunkt des Erwerbs wichtig. Wer dann den Gutschein für ein Training einlöst, bekommt den Mitgliederpreis.
 

Kann ich den Gutschein zurückgeben?

Ja, allerdings erheben wir dann eine Stornogebühr (siehe aktuelle AGB). Bitte beachten Sie, dass der Gutschein nur von dem/der Käufer:in zurückgegeben werden kann und uns im Original vorliegen muss.
 

Ich habe meinen Gutschein verloren, besteht Anspruch auf Ersatz?

Nein, Gutscheine sind wie Bargeld zu behandeln und müssen spätestens am Trainingstag im Original abgegeben werden.
 

Welche Berufsgenossenschaften fördern die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining finanziell?

Die Liste finden Sie hier zum Download.

Was muss ich tun, um den BG-Zuschuss zu erhalten?

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihr Personalbüro und / oder Ihre Berufsgenossenschaft (BG). Die Mitarbeitenden dort werden Ihnen weiterhelfen. Beachten Sie bitte, dass die BGs üblicherweise nur ganztägige Trainings bezuschussen. Sie erhalten ein/e Gutscheinformular/Trainingscard, welche Sie zum Kurs mitbringen. Bitte geben Sie bei der Buchung an, ob Ihre BG Ihr Training bezuschusst, damit wir dies bei der Rechnungsstellung berücksichtigen können. 

Welche Fördermöglichkeiten habe ich bei der Durchführung der Berufskraftfahrer-Qualifikation?

Für den Bereich der Berufskraftfahrer-Qualifikation gibt es hauptsächlich zwei Möglichkeiten der Förderung:

Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) – www.bag.bund.de
Antragstellung vom 01.11. bis 15.02. des jeweiligen Jahres der Durchführung der Maßnahme.

Berufsgenossenschaften
Da die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining (Pkw/Lkw/Motorrad/Bus) Unfälle verhüten und damit Kosten reduzieren kann, unterstützen zahlreiche Berufsgenossenschaften die Teilnehmer eines ganztägigen Fahrsicherheitstrainings mit einem Zuschuss. Bitte sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Liste finden Sie hier zum Download.

Fahrzeug

Wird das Training mit dem eigenen Fahrzeug durchgeführt?

Es ist von Vorteil, mit dem eigenen Fahrzeug oder mit dem Fahrzeug, mit dem man oft unterwegs ist, am Training teilzunehmen. Denn jedes Fahrzeug verhält sich anders und bietet auch eine andere Technikausstattung. Sollten Sie kein eigenes Fahrzeug mitbringen können, stellen wir Ihnen nach vorheriger Anmeldung gern eines aus unserem begrenzten Kontingent zur Verfügung oder vermitteln Ihnen Kontakte zu externen Vermietern. Eine Fahrzeugstellung ist nur für ausgewählte Trainings möglich.

Können Sie mir ein Fahrzeug für das Pkw-Training zur Verfügung stellen?

Ja. Auf Anfrage können wir Ihnen ein Fahrzeug zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Anzahl der Fahrzeuge begrenzt ist und die Fahrzeugstellung nicht für alle Trainings möglich ist. Buchen Sie das Fahrzeug deshalb bitte direkt bei der Buchung des Trainings mit dazu. Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen erhalten Sie gerne auf Anfrage und bei der Buchung.
 

Darf man zu zweit mit einem Fahrzeug teilnehmen?

Grundsätzlich ist es möglich, zu zweit mit einem Fahrzeug teilzunehmen. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass Sie ständig einen Fahrerwechsel durchführen müssen und der Fahranteil sich unter Umständen etwas verringern kann. Es gilt: Nur wer einen Kurs gebucht und bezahlt hat, kann auch trainieren. Auch wenn zwei Teilnehmende mit einem Fahrzeug teilnehmen, muss jeder von ihnen den Kurs gebucht haben. Wenn Sie sich ein Fahrzeug teilen, informieren Sie uns bitte bei der Anmeldung darüber. Ausnahme: Bei den Motorrad-Trainings ist pro teilnehmende Person ein Motorrad notwendig.

Wie groß ist der Verschleiß an meinen Reifen und an meinem Fahrzeug?

Der Verschleiß an Reifen und Fahrzeug ist nicht höher als im normalem Straßenverkehr. Das ADAC Fahrsicherheitszentrum Hannover/Laatzen ist mit modernsten Gleitbelägen ausgestattet. Übungen, bei denen es zu Verschleiß kommen könnte, werden nur auf bewässerten Flächen durchgeführt.

Besteht eine Gefahr für mein Fahrzeug?

Durch entsprechende Vorkehrungen, wie zum Beispiel den Auslaufzonen angepasste Geschwindigkeiten, ist das Risiko äußerst gering.

Organisatorisches

Bin ich beim Training versichert?

In der Regel gelten bei den ADAC Fahrsicherheitstrainings die auf das Fahrzeug des Teilnehmers abgeschlossenen Versicherungen wie Haftpflicht-, Teilkasko-und Kasko-Versicherungen. Damit ihre Versicherungsbeiträge im Schadensfall nicht steigen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit für ausgewählte Trainings, gegen Entgelt unser Versicherungspaket in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Darf ich mit 17 Jahren an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen?

Teilnehmende des Projekts „Begleitetes Fahren mit 17“ dürfen nach bestandener Fahrprüfung bei unseren ADAC Fahrsicherheitstrainings teilnehmen. Wie im regulären Straßenverkehr auch, ist die Begleitperson als Beifahrer:in Pflicht.

Bitte informieren Sie uns vorab, wenn Sie eine Begleitperson zum Training mit bringen.

Kann ich zu einem gebuchten Kurs auch eine Vertretung schicken?

Ja, die Teilnahme am Kurs ist übertragbar. Bitte beachten Sie, dass die Bezuschussung durch die Berufsgenossenschaft und einige Gutscheine nicht auf andere Personen übertragbar sind. Gerne beantworten wir Ihre Fragen dazu.

Ich weiß bereits, welchen Kurs ich buchen möchte. Wo kann ich am schnellsten buchen?

Unter fahrsicherheit-hannover.de können Sie alle freien Plätze einsehen und direkt buchen. Natürlich sind wir auch gerne telefonisch für Sie da. Berufsgenossenschafts-Gutscheine und sonstige Gutscheine, die nicht vom ADAC Fahrsicherheitszentrum Hannover/Laatzen ausgestellt wurden, können online nicht berücksichtigt werden. Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie einen solchen Gutschein einlösen möchten.

Ich habe am Trainingstag einen wichtigen Termin oder bin krank geworden - wie kann ich stornieren und was muss ich dabei beachten?

Bis zwei Wochen vor Trainingsbeginn kann der Kunde von der Buchung in Textform oder telefonisch zurücktreten. In diesem Fall kann der Kunde kostenfrei umbuchen oder die ADAC FSZ GmbH erstattet die Teilnahmegebühr unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 €.

Maßgebend für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zeitpunkt der Zugang der Rücktrittserklärung bei der ADAC FSZ GmbH. Stichtag für die Berechnung der Gebühren ist der terminierte (erste) Veranstaltungstag, 00:00 Uhr. Danach ist bis zu 24 Stunden vor Trainingsbeginn eine kostenpflichtige Umbuchung gegen eine

Bearbeitungsgebühr von 25 € möglich oder es fällt der volle Teilnahmebeitrag an.

Bei späteren Absagen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.

Der Kunde hat das Recht, den Nachweis zu erbringen, dass der ADAC FSZ GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die vereinbarten pauschalen Stornogebühren. In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Umbuchungen können bei der ADAC FSZ GmbH in Textform oder telefonisch innerhalb der aktuellen Öffnungszeiten vorgenommen werden.

Vorbereitung

Welche Vorbereitungen müssen getroffen werden um an Pkw-,Spezial- und Nutzfahrzeug-Trainings teilzunehmen?

Bei Ihrem Fahrzeug bitten wir Sie vor dem Training:

  • Dafür zu sorgen, dass es in verkehrssicherem Zustand ist,
  • Luftdruck und Ölstand zu kontrollieren,
  • Sicherzustellen, dass der Kraftstofftank mindestens halb voll ist,
  • Lose Gegenstände aus dem Fahrzeuginneren und aus dem Kofferraum zu entfernen oder entsprechend zu sichern,
  • Sicherzustellen, dass ihr Fahrzeug nicht beladen ist.

Ihnen persönlich empfehlen wir:

  • Aus Sicherheitsgründen auf festes Schuhwerk zu achten und
  • An wetterfeste Kleidung zu denken, da sie sich während des Trainings auch außerhalb des Fahrzeugs im Freien aufhalten werden.

Welche Vorbereitungen müssen getroffen werde, um an Motorrad-Trainings teilzunehmen?

Bei Ihrem motorisierten Zweirad bitten wir Sie vor dem Training:

  • Dafür zu sorgen, dass es in verkehrssicherem Zustand ist,
  • Luftdruck und Ölstand zu kontrollieren,
  • Sicherzustellen, dass der Kraftstofftank voll ist.

Aus Sicherheitsgründen müssen wir auf komplette Motorradschutzkleidung bestehen - unzureichende Kleidung führt zum Ausschluss vom Training.

Zur Mindestausstattung gehört:

  • Zulässiger Motorrad-Integralhelm
  • Motorradhandschuhe
  • Abriebfeste Bekleidung aus Leder oder entsprechender Textilfaser, ausgestattet mit Protektoren
  • Festes, knöchelumschließendes Schuhwerk - Motorrad-Schnürstiefel sind mit einer Sicherung für die Schnürsenkel zu versehen!
     

Es sind noch Fragen offen? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns:
05102 930 60 · info@fsz-hannover.de

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