Achtung Schlaglöcher!
Wer zahlt bei Schäden? Und was können Sie tun, um sicher unterwegs zu sein?

Der Winter legt endlich eine Pause ein: Die Temperaturen werden milder und die letzten Schnee- und Eisreste verschwinden langsam. Dabei tritt allerdings das Ausmaß der Schäden zutage, die der strenge Frost auf den Straßen hinterlassen hat. Wir möchten, dass Sie sicher unterwegs sind - und raten allen Autofahrern, auf unübersichtlichen oder unbekannten Strecken vorsichtig und mit gedrosselter Geschwindigkeit zu fahren. Denn wird das Fahrzeug beim Durchfahren eines Schlaglochs beschädigt, kann der betreffende Straßenbaulastträger oftmals nicht haftbar gemacht werden.

In der Regel müssen Schlaglöcher vom Verkehrsteilnehmer hingenommen werden, wenn sie sich bsw. auf unbedeutenden Nebenstrecken befinden. Dort muss der Autofahrer laut Gerichtssprechung mit entsprechenden Schäden rechnen und seine Geschwindigkeit anpassen. Auf Autobahnen dürfen Sie als Kraftfahrer jedoch erwarten, dass keine erheblichen Vertiefungen bestehen, die Ihr Fahrzeug beschädigen können.

Generell hat die zuständige Stadt oder Kommune eine Verkehrssicherungspflicht, die sie verletzt, wenn nicht regelmäßig Kontrollen durchgeführt werden. Wird bei einer Kontrolle eine Beschädigung festgestellt, muss umgehend gehandelt werden, je nach Fall entweder durch eine entsprechende Beschilderung, z. B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder durch die provisorische Verfüllung des Schlaglochs.

Stellen Sie sich auf Frostlöcher ein!
Zurzeit sind überall in Niedersachsen Straßenbautrupps unterwegs, die die gröbsten Schäden beseitigen. Auch Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, teilweise sogar bis hinunter auf zehn Stundenkilometer, prägen das Straßenbild. Das schmälert die Chancen für Sie als Autofahrer, im Schadensfall Ansprüche gegenüber dem Straßenbaulastträger durchzusetzen. Darum raten wir Ihnen, nach Frostperioden stets mit Schlaglöchern zu rechnen und die Geschwindigkeit dem Straßenzustand anzupassen.



Unsere Tipps:

  • Passen Sie Ihre Fahrweise an: Langsam, vorausschauend und schadensvermeidend.
  • Melden Sie größere Schlaglöcher unbedingt der Straßenbehörde oder dem Ordnungsamt. Für die Behörden besteht dann eine Kennzeichnungpflicht.
  • Im Schadensfall: Dokumentieren Sie Straßenzustand und Schaden am besten mit Foto - und rufen Sie die Polizei, damit ein Protokoll (möglichst mit Zeugenaussagen) erstellt wird.
  • Reichen Sie Schadensmeldung, Polizeiprotokoll und von der Werkstatt erstellten Kostenvoranschlag bzw. Kostennachweis bei der zuständigen Kommunalverwaltung ein.

Achtung: Ein grundsätzlicher Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, es wird nach Einzelfall entschieden. Im Streitfall entscheidet das zuständige Landesgericht.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema sendete der NDR am 11.03.2010 in einer 29-minütigen Reportage mit dem Titel "Achtung, Schlagloch!". Hier geht es zum Video



   
 
   

 
 

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