
Weiterbildung für Lkw- und Bus-Fahrer/innen
Sie sind Transportunternehmer mit gewerblich tätigen Lkw- oder Bus-Fahrern?
Dann betrifft Sie heute schon das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)!
Künftig gilt: Alle gewerblichen Berufskraftfahrer müssen neben dem Führerschein zusätzlich regelmäßige Weiterbildungen durchlaufen.
Das bedeutet für Sie:
Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 / Lkw-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.
Neueinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Fahrer) erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation).
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 05102 9306-50 oder auf den
Webseiten des ADAC Berufskraftfahrer Kompetenzzentrum Hannover und
auf den
Webseiten des ADAC.